Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Software plan (plan.standwert.info)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Othmar Fetz, Werbeagentur FETZ, Keplerstraße 2, 4550 Kremsmünster, Österreich (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der Software „plan“.

Kunde im Sinne dieser AGB ist der Veranstalter, der plan mit einem eigenen Zugang für die Vergabe von Standflächen nutzt. Aussteller und Besucher nutzen die Software im Rahmen der Veranstaltung des Kunden und sind nicht Vertragspartner des Anbieters.

§ 2 Leistungsbeschreibung

plan ist eine webbasierte Software (Software-as-a-Service) zur Standvergabe und Ausstellerorganisation. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Anlegen von Veranstaltungen, Hallen und Standflächen
  • Hinterlegen eines Hallenplans als Hintergrund und Platzieren der Stände darauf
  • Öffentlich abrufbarer Standplan mit Anfragemöglichkeit für Aussteller
  • Verwaltung eingehender Anfragen sowie Reservierung und Vergabe von Ständen
  • Standangebote an Aussteller, die diese im Ausstellerbereich annehmen oder ablehnen
  • Übersicht über freie, reservierte und vergebene Flächen
  • Gestaltung des öffentlichen Auftritts mit Logo, Banner und Kontaktdaten
  • Optional: öffentliche Besucherkarte mit Ausstellerverzeichnis

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Lizenz-Bestellung. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter; Erweiterungen und Verbesserungen werden ohne gesonderte Ankündigung bereitgestellt, soweit sie den bestehenden Leistungsumfang nicht einschränken.

Änderungen, die den Leistungsumfang einschränken, kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage im Voraus in Textform an. Innerhalb einer bereits gebuchten Veranstaltung bleibt der bei Buchung geschuldete Umfang unberührt. Schränkt eine angekündigte Änderung eine bereits erworbene Lizenz wesentlich ein, kann der Kunde diese binnen 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung gegen anteilige Erstattung zurückgeben. Änderungen aus rechtlichen Gründen oder zur Abwehr einer Sicherheitsgefährdung darf der Anbieter auch ohne Vorlauf vornehmen; er informiert den Kunden unverzüglich.

§ 3 Vertragsschluss, Lizenzen und Laufzeit

Diese AGB bilden den Rahmenvertrag. Der Kunde akzeptiert sie vor der ersten Nutzung elektronisch.

Die Nutzung erfolgt auf Basis veranstaltungsbezogener Lizenzen. Eine Lizenz bezieht sich auf genau eine Veranstaltung. Umfang, Preis und Gültigkeitszeitraum ergeben sich aus der jeweiligen Lizenz-Bestellung.

Eine Lizenz endet automatisch mit Ablauf des Veranstaltungszeitraums. Es entsteht kein Dauerschuldverhältnis und keine automatische Verlängerung; eine Kündigung ist daher nicht erforderlich. Der Kunde entscheidet für jede Veranstaltung neu.

Eine Veranstaltung ist die Abrechnungseinheit. Solange sie sich im Entwurf befindet, kann sie frei bearbeitet und gelöscht werden. Sobald sie veröffentlicht wurde oder eine bestätigte Ausstelleranfrage vorliegt, ist sie aktiv und kann nur noch archiviert werden. Für eine Folgeveranstaltung stellt die Software eine Duplizieren-Funktion bereit, die Hallen und Standflächen übernimmt; die duplizierte Veranstaltung ist eine neue Lizenz und wird gesondert abgerechnet.

Nach Ablauf einer Lizenz stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format (CSV) bereit. Nach Ablauf dieser Frist können die Daten gelöscht werden.

§ 4 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Lizenz ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang ein.

Die Software einschließlich aller Bestandteile bleibt geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde darf sie nicht vervielfältigen, dekompilieren, weiterverkaufen oder Dritten zur Nutzung überlassen, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist — insbesondere der Zugang für Aussteller und die Einbettung des öffentlichen Plans auf der eigenen Website.

§ 5 Verfügbarkeit und Support

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Als Zielwert — nicht als zugesicherte Eigenschaft — strebt er 99,5 % im Jahresmittel an. Nicht eingerechnet werden geplante Wartungsfenster, höhere Gewalt sowie Ausfälle von Drittanbietern (§ 11).

Geplante Wartungsarbeiten erfolgen nach Möglichkeit außerhalb der Anmeldefristen. Wartungen mit voraussichtlich spürbarer Beeinträchtigung werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

Support ist per E-Mail erreichbar. Angestrebte Reaktionszeiten an Werktagen:

  • Kritisch (Software nicht nutzbar): innerhalb von 8 Stunden
  • Hoch (wesentliche Funktion erheblich gestört): innerhalb von 1 Werktag
  • Normal (sonstige Anfragen): innerhalb von 3 Werktagen

Es handelt sich um angestrebte Reaktions-, nicht um Lösungszeiten.

§ 6 Preise und Zahlung

Die Preise richten sich nach der Anzahl der buchbaren Standflächen und ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter behält sich vor, Preise mit einer Frist von mindestens drei Monaten für künftige Lizenzen anzupassen; bereits erworbene Lizenzen bleiben unberührt.

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Kunde ist im Sinne der DSGVO Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die über plan verarbeitet werden — insbesondere Aussteller- und Kontaktdaten. Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter.

Vor Beginn der Verarbeitung wird der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Er regelt Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und die technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Alle vom Kunden eingegebenen und über die Software erfassten Daten bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält daran ausschließlich ein Verarbeitungsrecht zur Erfüllung dieses Vertrags. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken, ein Verkauf, eine Weitergabe an Dritte außerhalb der im AVV benannten Unterauftragsverarbeiter sowie ein Profiling finden nicht statt.

§ 8 Datensicherung

Der Anbieter sichert die Daten im Rahmen der Möglichkeiten des eingesetzten Datenbankdienstes. Eine bestimmte Wiederherstellungszeit oder ein bestimmter Wiederherstellungspunkt wird nicht zugesichert; die Wiederherstellung erfolgt nach bestem Bemühen.

Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, wichtige Daten zusätzlich selbst zu sichern. Auf Anfrage stellt er die Daten des Kunden jederzeit in einem gängigen Format bereit.

§ 9 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten und für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gegenüber seinen Ausstellern verantwortlich.
  • Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten vertraulich behandelt werden, und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung.
  • Der Kunde entscheidet, welche Ausstellernamen auf dem öffentlichen Plan erscheinen, und gibt sie nur frei, soweit er dazu berechtigt ist. Die Software holt hierfür keine Einwilligung bei den Ausstellern ein; ohne Freigabe ist nur der Belegungsstatus sichtbar.
  • Standangebote und deren Annahme sind Erklärungen zwischen dem Kunden und seinen Ausstellern. Die Software übermittelt sie und hält den Stand des Verfahrens fest; der Anbieter wird dadurch nicht Vertragspartei. Für Inhalt, Bedingungen und Unterlagen der Standvergabe ist der Kunde verantwortlich.
  • Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden entstehen.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung ist auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt.

Die Software wird unter Einsatz sorgfältig ausgewählter Drittanbieter betrieben (insbesondere Supabase, Vercel, Cloudflare und Mailgun). Für deren Ausfälle, Verzögerungen oder Datenverluste haftet der Anbieter nur bei schuldhafter Verletzung eigener Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungspflichten und nur im Rahmen der vorstehenden Grenzen.

Die Haftung für Datenverluste ist — außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit — der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Höhere Gewalt

Für Leistungsverzögerungen und Leistungsunmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt — etwa Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle oder Ausfälle von Cloud-Anbietern — haftet der Anbieter nicht. Betroffene Leistungspflichten ruhen für die Dauer der Beeinträchtigung.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Verpflichtung besteht nach Vertragsende fort.

§ 13 Sicherheitsvorfälle

Wird dem Anbieter ein Sicherheitsvorfall bekannt, der personenbezogene Daten des Kunden betrifft, informiert er den Kunden unverzüglich nach Kenntnis und stellt die für dessen Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO erforderlichen Informationen bereit. Der Kunde meldet ihm bekannt gewordene Vorfälle oder Verdachtsmomente, insbesondere kompromittierte Zugangsdaten, unverzüglich an den Anbieter.

§ 14 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wels, Österreich, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail genügt.

Stand: September 2026 · Version 1.2